Corona - Informationen vom 02.04.2020 (Archiv)


Aussetzung des regulären Unterrichts bis zu Beginn der Osterferien

Neu: Informationen für den Zeitraum 04. April bis 20. April 2020

Stand: 02.04.2020, 09:00 Uhr

 

Sehr geehrte Mitglieder unserer Schulgemeinde,

 

weiterhin findet seit Montag, 16. März 2020, kein regulärer Unterricht mehr an allen hessischen Schulen statt.

 

Der Unterrichtsbetrieb wird bis zu Beginn der Osterferien ausgesetzt.

Nach aktuellem Stand wird der Unterrichtsbetrieb ab Montag, dem 20. April 2020, wieder aufgenommen.

 

Die Klassenleitungen und Fachlehrkräfte stehen seitdem auf digitalem Wege mit den Schülerinnen und Schülern und/oder deren Eltern in Verbindung, um sie bei den zu erledigenden Arbeitsaufträgen zu unterstützen und zu begleiten. 

Schülerinnen und Schüler, die am 16.03.2020 durch Krankheit verhindert waren die Schule zu besuchen, wurden von ihren Klassenleitungen meist telefonisch darüber informiert, dass ihnen Unterrichtsmaterial digital zur Verfügung gestellt wird/wurde oder sie dieses in Papierform in der Schule nachträglich abholen können.

Sollte eine Abholung der Arbeitsmaterialien weiterhin noch nicht erfolgt sein, so kann dies vormittags bis zum 03. April 2020 in der Schule nachgeholt werden. Die Abholung soll dabei einzeln, zielgerichtet und zügig zur Vermeidung engerer sozialer Kontakte erfolgen.

 

 

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind,

wird eine tägliche Notbetreuung von 8:00 bis 13:00 Uhr angeboten.

 

Eltern, die auf Grundlage der Ausnahmeregelungen eine Betreuung ihrer Kinder in unserer Schule in Anspruch nehmen möchten, müssen das aktualisierte 5-seitige Formular (Download siehe unten) vollständig ausgefüllt bei der Schulleitung abgeben. Darin enthalten ist die aktuelle Liste der berechtigten Personengruppen. Der Anspruch auf eine Betreuung ist auch dann gegeben, wenn nur eines der beiden Elternteile in einer der genannten Berufsgruppen tätig ist. 

Ohne diese Erklärung müssen wir eine Betreuung der Kinder leider ablehnen.

Berechtigt zur Teilnahme an der Notbetreuung sind ebenfalls Kinder von Eltern der genannten Personengruppen, wenn diese Kinder die Jahrgangsstufen 7 bis 9 besuchen, aber einen festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben.

Damit wir den Betreuungsbedarf einschätzen können, bitte ich möglichst um Mitteilung per E-Mail an diese Adresse (NEU!!!): FES-Notbetreuung@gmx.de. Geben Sie bitte den Namen und die Klasse Ihres Kindes in der E-Mail an.

 

 

NEU: Notbetreuung während der Osterferien, an Wochenenden und an den gesetzlichen Feiertagen

 

Das Land Hessen hat eine Erweiterung der Notbetreuung ab dem 04. April 2020 bis zum 19. April 2020 an allen hessischen Schulen beschlossen. Diese umfasst die Ferientage der Osterferien sowie die Wochenendtage und die gesetzlichen Osterfeiertage im genannten Zeitraum.

 

Für die Ferientage gelten die Regularien der bereits bestehenden Notbetreuung (siehe oben).

 

Für die Wochenendtage und die gesetzlichen Feiertage gilt:

Berechtigt sind Eltern, die in der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie im Rettungsdienst tätig sind.

 

Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Form der Notbetreuung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Ein Elternteil ist alleinerziehend oder der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, das heißt, die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.

Die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular müssen auch in diesem Fall erfüllt werden.

 

Das für diese besondere Form der Notbetreuung gültige Antragsformular mit Stand vom 28.03.2020 finden Sie als Download auf dieser Seite.

Der konkrete Bedarf sollte nach Möglichkeit zwei Tage im Voraus angemeldet werden. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich diese Email-Adresse: FES-Notbetreuung@gmx.de.

Darüber hinaus steht Ihnen die Schulleitung täglich von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr telefonisch für weitere Absprachen zur Verfügung. 

 

Auch das Staatliche Schulamt Offenbach ist für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung in dringenden Fällen erreichbar. Bitte beachten Sie dazu den Hinweis auf dieser Seite (siehe unten).  

 

Über die Ausgestaltung und Organisation der Notbetreuung - insbesondere bezüglich der Absprachen zum Einsatz unserer Lehrkräfte an den genannten Tagen - haben alle Kolleginnen und Kollegen eine gesonderte Mail der Schulleitung erhalten.

 

Bitte prüfen Sie weiterhin regelmäßig unsere Homepage für aktuelle Mitteilungen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Dominic Russ

-Schulleiter-